FAQ's
Hier beantworten wir Ihnen häufig vorkommende Fragen unserer Patienten. Sollte eine Frage fehlen, sprechen Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da und beantworten Ihnen gerne alle Fragen rund um das Thema Kieferorthopädie.
Vor der Behandlung
Kieferorthopädin oder Kieferorthopäde beziehungsweise Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt für Kieferorthopädie darf sich nur nennen, wer nach dem Zahnmedizinstudium und einem allgemeinzahnärztlichen Jahr eine dreijährige Weiterbildung an einer Universitätsklinik oder in einer weiterbildungsberechtigen Praxis absolviert hat. Begleitend sind 1200 Stunden Theorieausbildung an einer Universität Pflicht. Schließlich wird die Fachzahnarztprüfung an der Zahnärztekammer abgelegt.
Nicht vergleichbar mit der Fachzahnarztbezeichnung ist der Master of Science für Kieferorthopädie. Diese Fortbildung wird nur nebenberuflich durchlaufen und findet nicht in einer weiterbildungsberechtigten Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie statt. Auch der Umfang der theoretischen Ausbildung ist deutlich geringer. Den Tätigkeitsschwerpunkt Kieferorthopädie kann sogar jede Zahnärztin und jeder Zahnarzt ohne besondere Ausbildung oder Prüfung führen.
Grundsätzlich immer, wenn Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt, der Schulzahnärztliche Dienst, Ihre Logopädin oder Ihr Logopäde dies empfiehlt. Selbstverständlich dürfen Sie auch selbstständig eine kieferorthopädische Beratung vereinbaren, wenn Sie mit der Zahn- oder Kieferstellung unzufrieden sind. Damit Sie den richtigen Zeitpunkt für die Behandlung nicht verpassen, empfiehlt es sich, regelmäßig zur zahnärztlichen oder kieferorthopädischen Vorsorge zu gehen.
Der optimale Behandlungsbeginn im Kindes- oder Jugendalter hängt von der Art der Zahn- und Kieferfehlstellung ab. Eine kieferorthopädische Korrektur im Erwachsenenalter ist grundsätzlich in jedem Alter möglich.
Kieferorthopädie ist keine Frage des Alters. Selbst im hohen Lebensalter lassen sich Zahnfehlstellungen korrigieren. Die einzigen Voraussetzungen sind eine ausreichende Mundhygiene, ein gesunder Zahnhalteapparat und eine gute Mitarbeit und Motivation.
Alle Zahnfehlstellungen lassen sich bei Erwachsenen kieferorthopädisch korrigieren. Die Voraussetzung dafür ist die Gesundheit der Zähne und des Zahnhalteapparates. Ein fehlerhafter Biss kann auch durch Zahnbewegungen ausgeglichen werden, oder in ausgeprägten Fällen mit Hilfe operativer Maßnahmen.
Sie brauchen für die kieferorthopädische Beratung keine Überweisung. Sollte Ihre Hauszahnärztin/Ihr Hauszahnarzt Ihnen eine Überweisung mitgegeben haben, hilft diese den Überweisungshintergrund zu verstehen und hilft bei der Kommunikation mit Ihrer Zahnärztin/Ihrem Zahnarzt.
Die Dauer der Behandlung hängt natürlich vom kieferorthopädischen Befund ab. Eine Behandlungszeit von zweieinhalb bis vier Jahren ist in der Regel zu erwarten. Hierbei ist die eigentliche aktive Behandlungsphase eineinhalb Jahre bis drei Jahre, die Stabilisierungsphase etwa ein Jahr. Bei komplizierten/ausgeprägten Zahn- und Kieferfehlstellungen kann eine Behandlung im Einzelfall natürlich auch länger dauern.
Die Behandlung dauert, abhängig vom kieferorthopädischen Befund und den individuellen Gegebenheiten, erfahrungsgemäß zwischen drei Monaten und zwei Jahren.
Erwachsene möchten in der Regel nicht, dass man ihre Zahnspange sieht. Mit zahnfarbenen Keramikbrackets, Alignern oder durch die Lingualtechnik können wir die Zahnspange so unauffällig machen, wie Sie es sich wünschen.
KIG steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Hierbei handelt es sich um das System der gesetzlichen Krankenkassen zur Beurteilung einer kieferorthopädischen Behandlungsnotwendigkeit. Es handelt sich um eine Tabelle mit fünf Behandlungsgraden. Ab Grad 3 übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung, wenn sie vor dem 18. Geburtstag begonnen wurde.
Während der kieferorthopädischen Behandlung
Bei herausnehmbaren Spangen müssen Sie in der Regel alle acht bis zwölf Wochen, bei festsitzenden Zahnspangen alle vier bis sechs Wochen zur Kontrolle kommen. In der Stabilisierungsphase beträgt das Kontrollintervall meist zehn bis zwölf Wochen. Bei Problemen mit der Zahnspange vereinbaren Sie bitte umgehend einen Reparatur- oder Notfalltermin.
In diesem Fall rufen Sie uns bitte umgehend an, damit wir Ihren Termin anderweitig vergeben und mit Ihnen einen neuen Termin vereinbaren können.
Regelmäßige Kontrollen sind wesentlich für den Behandlungserfolg! Haben Sie einen Termin tatsächlich versäumt, vereinbaren Sie bitte zeitnah einen neuen Termin mit uns. Ansonsten kann sich die Behandlung in die Länge ziehen, schlimmstenfalls kann es zu unerwünschten Zahnbewegungen und Kieferfehlstellungen kommen.
Selbstverständlich bleibt auch während der kieferorthopädischen Behandlung die zahnärztliche Betreuung in den Händen Ihrer Hauszahnärztin/Ihres Hauszahnarztes. Ihre regelmäßigen Termine dort sollten Sie unbedingt wie gewohnt wahrnehmen.
Lose und festsitzende Zahnspange haben unterschiedliche Anwendungsgebiete. Erst nach eingehender Untersuchung kann entschieden werden, welche Art von Zahnspange für Sie oder Ihr Kind am besten geeignet ist. Im Jugendalter ist es zudem häufig sinnvoll, beide Spangenarten nacheinander einzusetzen.
Die feste Zahnspange selbst schadet den Zähnen nicht. Nur die Zahnbeläge, die sich um die Brackets, Bänder und Drähte herum ansetzen, können bei schlechter Mundhygiene Entkalkungen des Zahnschmelzes verursachen und schließlich zu Karies führen. Deshalb ist es während der Dauer der festsitzenden Behandlung besonders wichtig, die Zähne sorgfältig zu reinigen und viertel- oder halbjährlich eine professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen. Eine Glattflächenversiegelung kann zusätzlich schützen.
Das ist nahezu ausgeschlossen, da die Brackets fest auf die Zahnoberfläche aufgeklebt werden. Der Zahnschmelz ist unterhalb des Brackets vollständig abgedeckt und kann somit nicht von Belägen besiedelt werden.
Bei zeitgemäßen kieferorthopädischen Materialien und Geräten sind Allergien oder Materialunverträglichkeiten extrem selten. Selbst bei allergologisch festgestellter Unverträglichkeit gegen bestimmte Materialien wie beispielsweise Nickel reagiert die Mundschleimhaut in der Regel unempfindlich. Dennoch sollten Sie uns vor Behandlungsbeginn über bekannte Allergien oder Unverträglichkeiten informieren, damit wir bei Bedarf eine Testung durchführen und Alternativen prüfen können.
Falls die herausnehmbare Zahnspange kaputt ist, sich ein Bracket gelöst hat oder ein Bogenende pikst, sollten Sie auf jeden Fall zeitnah telefonisch einen Notfall-Termin vereinbaren. Bitte kommen Sie möglichst nicht unangemeldet bei uns vorbei, um längere Wartezeiten zu vermeiden.
Nach der kieferorthopädischen Behandlung
Eine kieferorthopädische Behandlung besteht in der Regel aus einer aktiven Phase und einer Retentionsphase, in der das Behandlungsergebnis stabilisiert wird. Meist muss für etwa ein Jahr ein herausnehmbares Retentionsgerät getragen werden, welches regelmäßig kontrolliert wird. Erst dann ist die Behandlung endgültig abgeschlossen.
Die Antwort ist leider ja: Einflussfaktoren wie Restwachstum, schädliche Angewohnheiten, noch vorhandene Fehlfunktionen, Bindegewebsfasern im Zahnfleisch, später eventuell auftretende Parodontitis können dazu führen, dass sich Zähne wieder verschieben. Je ausgeprägter die Zahnfehlstellungen zu Beginn der Behandlung waren, desto eher neigen die Zähne dazu, in ihre ursprüngliche Position zurückzukehren. Haltespangen oder Kleberetainer (Haltedrätchen) können dies verhindern.
Wenn Ihre Behandlung über eine gesetzliche Krankenkasse abgerechnet wurde, erhalten Sie nach erfolgreichem Behandlungsabschluss Ihre Eigenanteile von der Krankenkasse zurückerstattet. Dazu erhalten Sie von uns eine entsprechende Abschlussmitteilung.