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Kieferorthopädie Praxis
Kieferorthopädie Praxis

Kieferorthopädie für Jugendliche

Wir berücksichtigen Deine Bedürfnisse. 

Kurze Behandlungszeit und auf Wunsch auch eine unauffällige oder unsichtbare Behandlung.

Die beliebtesten Zahnspangenarten unserer jugendlichen Patienten:

Feste Zahnspange
Mikro-Metallbrackets

Eine zuverlässige und widerstandsfähige Variante.

Feste Zahnspange Keramikbrackets

Keramikbrackets sind zahnfarben und wenig sichtbar.

Invisalign®
Schienen

Auch bei Teens immer beliebter. Transparent und herausnehmbar.

Dein Zahnarzt, Deine Eltern oder Du selbst haben entschieden, dass Du eine Zahnspange benötigst.

Beratung

Bei Deinem ersten Besuch in unserer Praxis werden Du und Deine Eltern ausführlich von uns beraten. Damit wir Deinen Behandlungsbedarf richtig einschätzen können, nehmen wir in diesem Termin auch Deinen zahnmedizinisch-kieferorthopädischen Befund auf und besprechen diesen gemeinsam mit Dir.

Dein erster Besuch

Wir stellen fest, ob eine kieferorthopädische Therapie erforderlich ist, sowie welche Schritte als nächstes am sinnvollsten sind.

Sollten zur Einschätzung des Befundes Röntgenbilder erforderlich sein, können wir diese mit unserem strahlungsarmen digitalen Röntgen sofort anfertigen und direkt im Anschluss mit Dir besprechen.

Wir versuchen stets möglichst kurze und effiziente Behandlungen für Dich zu gewährleisten.

Sollte eine kieferorthopädische Therapie nötig sein, können wir die erforderlichen Unterlagen sofort erstellen. Je nach Befund und erforderlichen Unterlagen dauert dies ca. 10-20 Minuten. Selbstverständlich können wir dafür aber auch einen separaten Termin vereinbaren.

Hinweise

Rechtliche Grundlagen zur Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenkassen

Nach § 29 Abs.1 des Sozialgesetzbuches V haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen einen Leistungsanspruch, wenn eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigt. Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.

Durch das 2002 eingeführte System der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (kurz KIG) wurden bestimmte Zahnstellungsanomalien aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen, obwohl Funktionsstörungen vorliegen, die aus medizinischen/zahnmedizinischen Gründen behandlungswürdig sind.

Diagnostik

Am Anfang einer kieferorthopädischen Behandlung steht eine sorgfältige Diagnostik.

Hierzu werden Fotos, Kiefermodelle und digitale Röntgenbilder erstellt. Die digitale Röntgentechnik ermöglicht das Erstellen von Röntgenbildern mit möglichst geringer Strahlenbelastung. Mit dem computergestützten Vermessen dieser diagnostischen Unterlagen werden die erforderlichen Informationen gewonnen, um einen genauen Therapieplan aufzustellen.

  • Intraoralscan

    Auf Wunsch ist es möglich, die Zahnstellung ihres Kindes durch einen Intraoralscan zu erfassen. Dabei wird mit einer kleinen, ca. fingergroßen Kamera die Zahnstellung digitalisiert und im Computer gespeichert. Dadurch kann ein konventioneller Abdruck mittels Alginatpaste vermieden werden.
  • 3D-Röntgen

    In schwierigen Situationen kann eine 3D-Röntgendiagnostik notwendig sein. Wir sind stolz, Ihnen als erste Kieferorthopädiepraxis in Ostbrandenburg diese 3D-Röntgendiagnostik hier in unserer Praxis anbieten zu können. Durch die dreidimensionale Darstellung der Zähne, Zahnwurzeln etc. sowie der umgebenden Strukturen können wir somit auch bei schwierigen Ausgangslagen eine sichere und fundierte Therapieentscheidung treffen und Ihrem Kind somit eine sichere und präzise Kieferorthopädie anbieten.
  • Kiefergelenkdiagnostik

    Laut einer repräsentativen Studie bei 900 Kindern und Jugendlichen weisen 25-40 % aller Kinder und Jugendlichen mit Zahnfehlstellungen bereits vor kieferorthopädischer Therapie versteckte Kiefergelenkbefunde auf. Diese Befunde können verständlicherweise nur dann im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie Berücksichtigung finden bzw. therapiert werden, wenn sie zuvor durch eine spezifische Diagnostik zielgerichtet erhoben worden sind.

Planung

Die erstellten diagnostischen Unterlagen werden bei uns computergestützt ausgewertet und danach der kieferorthopädische Behandlungsplan erstellt.

Besprechung des Behandlungsplans

Er gibt Auskunft über die jetzigen kieferorthopädischen Befunde, die geplanten Behandlungsziele, die geplanten Behandlungsmittel und geplante Therapiedauer.

Falls es mehrere gleichwertige Therapiealternativen geben sollte, werden Sie natürlich in den Entscheidungsprozess eingebunden. Meistens ergibt sich jedoch ein Therapieweg, der für die Ausgangslage Ihres Kindes der Beste ist, da er zu einem optimalen ästhetischen und funktionellen Ergebnis führt.

Jede Behandlungsplanung wird mit Ihnen ausführlich und anschaulich besprochen, damit Sie genau über den Weg und die Ziele der Behandlung informiert sind.

Bei gesetzlich versicherten Patienten bei denen eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse gerechtfertigt ist, muss die Behandlung durch die Krankenkasse genehmigt werden. Wir kümmern uns um die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse.

Therapie

Eine kieferorthopädische Therapie erfordert über einen langen Zeitraum die Mitarbeit des Patienten. Dabei wird sicherlich die verständnisvolle Begleitung und Ermutigung durch die Eltern sehr wichtig sein.

Herausnehmbare
Aligner

22 Stunden pro Tag
Bei den transparenten, herausnehmbaren Alignern ist eine tägliche Tragezeit von 22 Stunden pro Tag erforderlich.

6-12 Wochen
Die Kontrolluntersuchungen bei uns erfolgen in Abständen von 6-12 Wochen.

Feste
Zahnspangen

Gute Mundhygiene
Die festsitzenden Zahnspangen verbeleiben über die gesamte Behandlungszeit im Mund. Deshalb ist eine gute Mundhygiene sehr wichtig.

Alle 6 Wochen
Die Kontrolluntersuchungen bei uns erfolgen in Abständen von ca. 6 Wochen.

Kosten

Bei gesetzlich versicherten Patienten

Nach Genehmigung des kieferorthopädischen Behandlungsplans durch die Krankenkassen werden die Basiskosten voll übernommen. Allerdings sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass Sie einen Teil davon zunächst selbst auslegen müssen. Dieser Eigenanteil beträgt 20%. Falls Sie mehr als ein Kind in kieferorthopädischer Behandlung haben, beträgt dieser Anteil ab jedem weiteren Kind 10% der Kosten.

Nach Ende eines jeden Quartals wird Ihnen gemäß den gesetzlichen Vorgaben Ihr Eigenanteil in Höhe von 20% in Rechnung gestellt. 80% der Behandlungskosten übernimmt bis zum Abschluss der Behandlung Ihre Krankenkasse für Sie.

Bitte bewahren Sie die Eigenanteilsrechnungen gut auf. Denn sobald die Behandlung abgeschlossen ist, erstattet Ihre Krankenkasse alle gezahlten Eigenanteile zurück. Die Erstattung des Eigenanteils nach Abschluss der Behandlung ist auch als Belohnung für das "Durchhalten" gedacht.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass bei einem Behandlungsabbruch eine Erstattung des von Ihnen getragenen Kostenanteils nicht möglich ist.

Kosten bei privat versicherten Patienten/Beihilfe-berechtigten Patienten

Grundlage für eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung ist der jeweilige abgeschlossene Versicherungsvertrag. Dieser kann die 100 %ige Erstattung vorsehen, aber auch eine geringere Kostenübernahme. Ein Ausschluss bestimmter Leistungen oder eine besondere Wartefrist kann vertraglich vereinbart sein. Vor Einleitung einer kieferorthopädischen Behandlung empfiehlt es sich daher, sich über den Leistungsumfang der Versicherung durch Lektüre der entsprechenden Klauseln des abgeschlossenen Vertrages zu informieren.

Nach Anfertigung der diagnostischen Unterlagen erstellen wir einen kieferorthopädischen Behandlungs- und Kostenplan, der bei Ihrer privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle einzureichen ist. Eine Genehmigung derselben ist in der Regel nicht erforderlich.

Für die Teilerstattung kieferorthopädischer Behandlungskosten durch Beihilfestellen gelten die bundes- oder länderspezifischen Beihilfevorschriften. Wie die Verträge der privaten Krankenversicherungen unterscheiden sich auch die Beihilfevorschriften der einzelnen Länder teilweise deutlich, so dass es aus unserer Sicht sinnvoll ist, sich im Vorfeld einer geplanten Behandlung darüber zu informieren.